Antragsfrist verlängert - Einmalzahlung des Gehörlosengeldes in Bayern

Die Antragsfrist wurde bis zum 31.03.2023 verlängert! 

Der Freistaat Bayern stellt aufgrund der besonderen Belastung eine Einmalzahlung für Hörgeschädigte mit Hauptwohnsitz in Bayern in Höhe von 145 Euro zur Verfügung. Die Einmalzahlung muss beantragt werden!

Voraussetzungen sind:
- das Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis seit spätestens 01.06.2022 (Bescheiddatum)
- Hauptwohnsitz in Bayern
- Stellung des Antrags bis spätestens 31.03.2023 beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden (online oder in Papierform)

Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zur Antragstellung:
https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/

Unsere Sozialberatung unterstützt bei Bedarf gerne bei der Antragstellung!