Kontaktpersonen und Dekanatsbeauftragte

Wir verstehen Kontaktpersonen (auch Dekanatsbeauftragte sind Kontaktpersonen) als Vor-Ort-Unterstützer. Sie fungieren als Ansprechpartner für Betroffene, Gemeinden und Dienste und für Kooperationspartner im kommunalen und gesellschaftlichen Umfeld (Behörden, Fachverbände, Ökumene u.ä.). Sie sind zugleich das Bindeglied zum landeskirchlichen Beauftragten für Schwerhörigenseelsorge, der seinen Sitz in Nürnberg hat.

Als Kontaktperson oder Dekanatsbeauftragter für die Schwerhörigenseelsorge in der ELKB (SHS) eignet sich jeder und jede, die Interesse an schwerhörigen Menschen haben, an deren nichtschwerhörigen Umgebung und das Bedürfnis, zu unterstützen und zu helfen, um schwerhörigen Menschen einen Zugang zu den Angeboten zu schaffen, den sie nutzen möchten, aber oft nicht können.

Die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten können die Kontaktpersonen und Dekanatsbeauftragten wahrnehmen. Die Liste stellt weder eine Verpflichtung dar noch ist der Tätigkeitsbereich auf die dargestellten Tätigkeiten begrenzt. Beschrieben sind die möglichen Aktivitäten, die eine Kontaktperson nach ihren Vorlieben und Interessen wahrnehmen und variieren kann. Die Auflistung dient auch dazu, potentiellen Kontaktpersonen die vielen Möglichkeiten einer Mitarbeit vor Augen zu führen und zu weiteren Tätigkeiten anzuregen.

Mitarbeit der Kontaktpersonen und Dekanatsbeauftragten

  • Bearbeitung und ggf. Weiterleitung von Anfragen von Betroffenen, Behörden, kirchlichen und weltlichen Verbänden
  • Informationsvermittlung der Schwerhörigen-Seelsorge der ELKB sowie Vernetzung und Kommunikation der Angebote der SHS
  • Vor-Ort-Unterstützung der Seelsorge an Hörbehinderten und deren Bezugspersonen einschließlich Erfassung und Vermittlung einschlägiger (auch kirchlicher) Unterstützungsangebote
  • Beiträge /Information über SHS für Gemeindebriefe und Publikationen kirchlicher Dienste zu relevanten Themen, Aktivitäten und Veranstaltungen
  • Beratung bei (geplanten) Um- und Neubaumaßnahmen in Kirchen und anderen Räumen (z.B. Gemeindehäuser, Veranstaltungsräume) des DB. Erfassung und Auskunft über Kirchen (und evtl. andere Gebäude) im DB, in denen Induktionsanlagen bzw. IHA installiert sind und über deren Funktionsfähigkeit. Diesbezüglich Zusammenarbeit mit der SHS der ELKB.
  • Je nach Möglichkeiten und Bedarf Ansprechpartner für, Kontakt zu und Austausch mit Verbänden und Einrichtungen vor Ort, die sich mit Schwerhörigkeit befassen, wie z.B. Selbsthilfegruppen, Inklusionsinitiativen, städtische oder gemeindliche Behindertenräte etc.
  • Teilnahme und/oder Mitgestaltung der Fachtagung der SHS der ELKB, die jährlich an wechselnden Orten durchgeführt wird.

Für den durchschnittlichen Zeitaufwand kann man etwa 2 bis 3 Zeitstunden pro Woche veranschlagen. Die ausgeübten Aufgaben gewichtet die Kontaktperson eigenverantwortlich, damit dieses Zeitmaß über das Jahr gesehen nicht zu sehr überschritten und insbesondere bei den Dekanatsbeauftragten der eigentliche Hauptaufgabenbereich der jeweiligen (Pfarr-)Stelle nicht vernachlässigt wird.

In Bayern haben zur Zeit die folgenden Dekanate einen eigenen Schwerhörigenseelsorger:

Nr.DekanatBeauftragte / EmailTelefon
1Lohr am MainRobert Augustin09732-24 00
2FeuchtwangenKlaus Lindner09868-394
3HofDieter Baderschneider09286-382
4CoburgAdelheid Braun09561-427 759
5München Dr. Paul Streidl089-122 280 733
6RosenheimJohannes Sinn08053-796 333
7KulmbachStefan Schleicher09227-9833
8NeumarktGrete Schittenhelm09181-3594
9Neu-UlmIngrid Fischer0731-974 98 19
10FürthHans-Ulrich Pschierer0911-771 744
11Neustadt/A.Brigitte Malik09161-8823110
12NürnbergRolf Hörndlein0911-214 15 51

Falls Ihr Dekanat hier nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an uns.