Freistaat Bayern: Einmahlzahlung für Gehörlose statt Gehörlosengeld
Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Behindertenausweis erhalten auf Antrag eine Einmalzahlung von 145 Euro als "Ausgleich" für coronabedingte Erschwerungen in der Kommunikation.
Voraussetzung dafür, das Geld zu bekommen, sind
- Hauptwohnsitz in Bayern,
- Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis spätestens seit 01.06.2022 und
- Stellung des Antrags bis zum 28.02.2023
Genaue Informationen gibt es auf der Informationsseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales, von der aus man auch auf das Antragsformular zugreifen kann.
Hintergrund
Der Antrag auf ein Gehörlosengeld ähnlich dem Blindengeld wurde u.a. von BayCIV, DGIG und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband eingebracht und im Landtag von der SPD, der FDP und den Grünen unterstützt. Mit der Stimmenmehrheit von CSU und den Freien Wählern jedoch ist der Antrag im April abgelehnt worden.
Die stattdessen angebotene Einmalzahlung steht nach eigener Aussage des ZBFS in direktem Zusammenhang mit den zusätzlichen Kommunikationserschwerungen durch die Corona-Politik. Vor diesem Hintergrund kann die Einmalzahlung nur als schwacher Trost gesehen werden. Zwar ist sie besser als gar nichts, aber möglich ist viel mehr.
Weitere Infos und Antragstellung: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/index.php