Wer aktuell seine Steuerunterlagen vorbereitet, sollte auch mögliche steuerliche Nachteilsausgleiche im Blick haben. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet regulär am 31. Juli 2026.
Was viele nicht wissen: Je nach Ausmaß einer Hörbehinderung kann ein Grad der Behinderung (GdB) beantragt werden. Zu den damit verbundenen Nachteilsausgleichen zählt unter anderem der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung.
Dieser wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt und kann das zu versteuernde Einkommen mindern.
Auch bei Kindern mit festgestelltem Grad der Behinderung können steuerliche Nachteilsausgleiche relevant sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden kann, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Was ist der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung?
Ein steuerlicher Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Er wird bei der Steuer berücksichtigt und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Wie hoch ist der Pauschbetrag?
Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB).
Für die Steuererklärung 2025 beträgt der Pauschbetrag je nach GdB zwischen 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100).
Wie erfährt das Finanzamt vom GdB?
Bei Feststellungen ab 2026 werden die Daten zum Grad der Behinderung (GdB) in der Regel elektronisch von der zuständigen Behörde an das Finanzamt übermittelt.
Ältere Bescheide können weiterhin als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen.
Kann der Pauschbetrag rückwirkend gelten?
Wenn die Steuerfestsetzung noch nicht verjährt ist, kann der Pauschbetrag auch rückwirkend für frühere Jahre berücksichtigt werden.
Wo finde ich mehr Informationen?
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
„Steuertipps für Menschen mit Behinderung (2025)"
kostenlose PDF-Broschüre zum Herunterladen (Direktlink: https://www.bestellen.bayern.de/06003008)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Informationen zu Nachteilsausgleichen auf der Website unter „Menschen mit Behinderung" (Direktlink: https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/nachteilsausgleiche/steuerliche_vorteile/)
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Mit diesem Beitrag möchten wir auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und die wichtigsten Informationen dazu übersichtlich zusammenfassen.
